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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 298/2024 vom 16.04.2024
Urteil der EGMR - Staaten sind zum Klimaschutz verpflichtet
Am 09.04.2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein wegweisendes Urteil zum Thema Klimawandel gesprochen. Danach sind Staaten für die negativen Folgen des Klimawandels verantwortlich. Der Druck auf die Regierungen, dem Klimaschutz eine stärke Bedeutung beizumessen, hat sich damit weiter erhöht.
Der Verein der Schweizer Klimaseniorinnen hatte beim EGMR eine Klage eingereicht, nach der ihre Rechte aus der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt werden. Der Staat, hier die Schweiz, tue nicht genug gegen den Klimawandel bzw. für die Klimaanpassung. Dieser Klage wurde stattgegeben. Das Gericht hat zudem bei der Schweizer Klage in Sachen Klimaschutz erstmals eine Verbandsklage zugelassen. Bisher war es vor dem EGMR nur möglich, dass einzelne Personen klagen. Vereine, die im Namen des Klimaschutzes klagen, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Das Erste ist: Das Ziel des Verbandes muss der Klimaschutz sein. Der Verband muss darüber hinaus schon seit einiger Zeit bestehen. Schließlich muss er so aufgebaut sein, dass er seine Mitglieder auch wirklich repräsentieren kann. Dies ist grundsätzlich im Einzelfall zu überprüfen.
Laut Urteil des EGMR verstößt die Schweiz gegen Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention, nach dem das Privat- und Familienleben sowie die Wohnung geachtet werden müssen. Der Straßburger Gerichtshof betonte in seinem Urteil mithin die besondere Verantwortung der Regierungen. Staaten seien grundsätzlich für die negativen Folgen des Klimawandels für Leben, Gesundheit und Lebensqualität verantwortlich. Wegen der ursächlichen Beziehung zwischen staatlichem Handeln – oder Unterlassen – und den Klimafolgen, müssten Einzelne oder Vereine besseren Klimaschutz auch als ein Menschenrecht einklagen können.
Az.: 23.1.7-001/009 gr