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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 496/2007 vom 18.07.2007
VDV fordert höhere Geldbußen beim "Schwarzfahren"
Die Verkehrsunternehmen und -verbünde im Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) haben den Bundesverkehrsminister gebeten, die Gebühr für das „Schwarzfahren“ von derzeit 40 € auf 60 € und für Wiederholungstäter auf 120 € anzuheben.
Die „Fahrgeldhinterziehung“ macht nach Angaben des Verbandes einen jährlichen Schaden von mindestens 250 Mio. Euro aus. „Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern insbesondere im Wiederholungsfall eine Straftat“.
Mit der vorgeschlagenen Erhöhung soll der vorsätzliche Schwarzfahrer getroffen werden, der nach dem Motto vorgeht: ’Ich habe immer 40 Euro dabei; das Verhältnis zwischen geprelltem Fahrpreis und Schwarzfahrerstrafe rechnet sich. Die Berechnung, ob sich das Schwarzfahren ‚lohnt’, soll durch die Anpassung der Gebühr zum Nachteil der unehrlichen Fahrgäste und zum Vorteil der ehrlichen Kunden verschoben werden.
Az.: III/1 441-60