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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 404/2012 vom 03.07.2012
Verabschiedung des KWK-Gesetzes im Bundesrat
Der Bundesrat hat die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-Gesetz) verabschiedet. Das Gesetz dient der Erreichung der von der Bundesregierung anvisierten Effizienz- und Klimaschutzziele. Vorrangiges Ziel ist es, den KWK-Anteil an der Stromproduktion auf 25 Prozent bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Das durch den Bundesrat verabschiedete KWK-Gesetz stellt eine Verbesserung der Planungs- und Investitionsbedingungen für den Bau und die Modernisierung von KWK-Anlagen dar.
Die KWK-Fördersätze für neue und modernisierte KWK-Anlagen, die nach Inkrafttreten des Gesetzes in Dauerbetrieb genommen werden, erhöhen sich in allen Leistungsklassen um 0,3 Cent pro Kilowattstunde. Dies gilt künftig auch für Kondensationskraftwerke, bei denen Komponenten zur Strom- oder Wärmeauskoppelung nachgerüstet werden. Für KWK-Anlagen, die am Emissionshandel teilnehmen und ab dem 1. Januar 2013 in Dauerbetrieb genommen werden, erhöht sich der Zuschlag um 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Neu eingeführt wurde die Förderung von Wärme- und Kältespeicher. Diese können künftig mit den KWK-Anlagen verknüpft werden, um einen Beitrag zum Ausgleich der schwankenden Stromeinspeisung von Erneuerbaren Energien leisten zu können.
Der KWK-Ausbau ist sowohl für den Klimaschutz als auch für den Auf- und Ausbau eines dezentralen Energieversorgungssystems dringend erforderlich. Sowohl die vorgesehene Erhöhung des KWK-Zuschlags als auch die Wärme- und Kältenetzförderung sind zu begrüßen. Sie stellen eine deutliche Verbesserung gegenüber der alten Rechtslage dar. Die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in neue und modernisierte KWK-Anlagen wird dadurch sichergestellt.
Az.: II/3 811-00/1