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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 193/2010 vom 08.04.2010
Veräußerung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften
Die Bundesregierung hat jüngst eine Kleine Anfrage im Bundestag zur Veräußerung von ehemals militärisch genutzten Liegenschaften durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beantwortet (BTDrs. 17/1057). Nach den Bundeswehrreformen und Standortentscheidungen der Gaststreitkräfte waren es vor allem die Standortgemeinden, die mit den Herausforderungen der Konversion, Nachnutzung und Vermarktung ehemaliger militärischer Flächen konfrontiert waren und sind.
In den vergangenen Jahren ist das in der Bundesrepublik Deutschland stationierte Kontingent militärischer Streitkräfte von 1,5 Millionen auf 250.000 Soldaten abgebaut worden. Damit einhergehend steht in ganz Deutschland eine hohe Zahl vormals militärisch genutzter Liegenschaften zur zivilen (Um-)Nutzung zur Verfügung. Die Verwaltung und der Verkauf dieser Liegenschaften obliegen seit dem Jahr 2005 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Über den Zeitraum von 2005 bis 2010 konnten von den — grob geschätzt — etwa 1.000 Verkaufsvorhaben für Konversionsobjekte 136 nicht realisiert werden. Die Gründe für das Scheitern der Verkaufsversuche lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- mangelnde Nachfrage am Markt;
- gescheiterte Finanzierung des am Erwerb Interessierten;
- keine privilegierte Nutzung nach baurechtlichen Vorschriften zugelassen.
Ein Nachnutzungsproblem kann sich zudem durch Altlasten ergeben. Für den Investitionsbedarf für die Dekontamination dieser Flächen hat die BImA bislang im Rahmen einer Risikovorsorge nach den Regeln des Handelsrechts Rückstellungen in Höhe von 335 Mio. Euro gebildet. Der Investitionsbedarf bei Konversionsflächen richtet sich nach der künftig planungsrechtlich zulässigen Nutzung des Grundstücks und des sich daraus ergebenden Schutzbedürfnisses (§ 4 Abs. 4 BBodSchG). Als „Unverkäuflich“ gilt eine Liegenschaft dann, wenn der ermittelte Sanierungsaufwand weit über einem Verkaufserlös liegen würde. Eine vollständige großflächige Kampfmittelberäumung der überwiegend im Außenbereich gelegenen Konversionsflächen ist aus wirtschaftlichen Erwägungen im Regelfall nicht vorgesehen.
Die BImA sei, so die Bundesregierung, bestrebt, ehemalige Militärliegenschaften in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen und Investoren so schnell wie möglich einer zivilen Anschlussnutzung zuzuführen. Dabei verfügen die Kommunen auf Grund ihrer Planungshoheit über das wesentliche Instrument zur Steuerung der Umnutzungsplanungen. Als Planungsträger haben sie es in der Hand, selbst oder mit Unterstützung des Bundes, der Länder und von Investoren Nutzungsvorstellungen zu entwickeln und in Planungsrecht umzusetzen, das die Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Region einbezieht. Allerdings gab es auch Fälle, in denen Kommunen aufgrund des von der BImA geforderten Preises auf einen Ankauf der Liegenschaften verzichtet haben.
Ein zukunftsträchtiger Ansatz für die die mögliche Nutzung von Konversionsflächen sind Anlagen für erneuerbare Energien (z.B. Solarfreiflächenanlagen, Windkraftanlagen). Möglichkeiten einer derartigen Nutzung von Konversionsflächen würden von der Bundesanstalt in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit Kommunen und ggf. Investoren geprüft. Ob eine Nutzung für diese Zwecke in Betracht kommt, entscheidet die Gemeinde im Rahmen ihrer Planungshoheit.
Az.: III 155-60