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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 159/2006 vom 07.02.2006
Veranschlagung der eingesparten Wohngeldmittel des Landes
In § 33 GFG 2005 war geregelt, dass die beim Land im Zuge der Hartz IV-Reform eingesparten Wohngeldmittel an die Kreise zur Finanzierung der Unterkunftskosten nach dem SGB II weitergeleitet werden. Mit Erlass des Innenministeriums NRW vom 22.04.2005 wurde festgelegt, dass diese Mittel im Vermögenshaushalt zu veranschlagen sind.
Aufgrund einiger Nachfragen aus dem Mitgliedsbereich weisen wir darauf hin, dass das Land NRW im Rahmen des 2. Nachtragshaushalts zum Landeshaushalt 2005 im Dezember2005 eine Änderung dahingehend vorgenommen hat, dass die Veranschlagung der eingesparten Wohngeldmittel jetzt im Verwaltungshaushalt erfolgen soll. Die Änderung ist allerdings etwas versteckt - sie ergibt sich lediglich aus der Veranschlagung der Ausgabe im Landeshaushalt unter einer anderen Haushaltsstelle.
Der StGB NRW hatte sich in der Anhörung zum Nachtrag für eine entsprechende Änderung eingesetzt. Für 2006 wird die Weitergabe der Wohngeldentlastung nicht mehr im GFG, sondern im Ausführungsgesetz zum SGB II geregelt sein. Wir gehen nach derzeitigem Kenntnisstand davon aus, dass es hinsichtlich der Veranschlagung im Haushalt keine investive Bindung mehr geben wird.
Az.: IV/1 904-02/1