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StGB NRW-Mitteilung 624/2017 vom 11.10.2017
Veranstaltung zu verkaufsoffenen Sonntagen
Am 09.10.2017 hat eine Veranstaltung der IHK Mittlerer Niederrhein gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindebund NRW, dem Städtetag NRW und dem Handelsverband NRW in Düsseldorf zum Thema Verkaufsoffene Sonntage stattgefunden. Anlass war die seit gut einem Jahr anhaltende intensive Diskussion in der kommunalen Landschaft sowie die diversen gerichtlichen Auseinandersetzungen über die Voraussetzungen für rechtssichere Rechtsverordnungen zu verkaufsoffenen Sonntagen in NRW.
Als Impulsvortrag hat Herr Prof. Dietlein von der Universität Düsseldorf sein Gutachten zu den „Gesetzgeberischen Spielräumen bei der Regelung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen“ vorgestellt, das er im Auftrag der IHK NRW erstellt hat. Das Gutachten ist unter folgendem Link abrufbar: http://www.ihk-nrw.de/beitrag/gutachten-zu-verkaufsoffene-sonntage. Auch ein durch die Handelsverbände in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu vergleichbaren Ergebnissen. Informationen hierzu können beim Handelsverband NRW angefragt werden (www.handelsverband-nrw.de).
Anschließend wurde in der Podiumsdiskussion auch unter Beteiligung von Geschäftsstellenvertretern der kommunalen Spitzenverbände intensiv über den vorgelegten Gesetzesentwurf der neuen Landesregierung zur Reformierung des Ladenöffnungsgesetzes NRW diskutiert. Einigkeit bestand bei allen Diskutanten darüber, dass eine Novellierung des LÖG NRW erforderlich sei und der Gesetzesentwurf in die richtige Richtung gehe. Allerdings wurde auch deutlich, dass bei dem vorgelegten Vorschlag die Gefahr bestehe, dass die Kommunen wieder immense Begründungsaufwände hätten, die eine umfangreiche verwaltungsgerichtliche Kontrolle nach sich zögen.
Vielmehr müsse der Gesetzesentwurf dahingehend nachgebessert werden, dass der Gesetzgeber selbst die Abwägungsentscheidung trifft, an wie vielen Sonntagen die Kommunen maximal ihre Läden öffnen dürfen und diese Entscheidung nicht erneut auf die Kommunen übertragen würde. Auf dieser Grundlage hat der Städte- und Gemeindebund NRW gemeinsam mit dem Städtetag NRW seine Stellungnahme zum Entfesselungspaket I abgegeben, die für die StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots als Anlage zum Schnellbrief 241/2017 vom 27.09.2017 abrufbar ist.
Az.: 15.0.27-002/003