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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 249/2007 vom 21.03.2007
Veranstaltung zum Trenn-Erlass bei Regenwasserbeseitigung
Am 15.03.2007 hat das Umweltministerium auf Wunsch des StGB NRW im BEW in Essen die erste Veranstaltung zur Umsetzung des sogenannten Trenn-Erlasses in NRW (Runderlass zu den Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren vom 26.5.2004, MBl. NRW 2004, S. 583ff.) durchgeführt. Die Veranstaltung war mit über 150 Teilnehmern aus den Städten und Gemeinden sehr gut besucht. Aufgrund eines weiteren Anmeldungsüberhanges wird nunmehr am Montag, den 16.04.2007 im BEW in Essen eine zweite Veranstaltung zur Umsetzung des sogenannten Trenn-Erlasses in NRW durchgeführt.
Die auf der Veranstaltung am 15.03.2007 gehaltenen Fachvorträge können im Intranet des Städte- und Gemeindebundes unter der Rubrik „Fachinformation und Service“ und dort unter dem Fachgebiet „Umwelt, Abfall und Abwasser“ unter der Sonderrubrik „Trenn-Erlass“ abgerufen werden.
Die Veranstaltung am 15.03.2007 hat gezeigt, dass die Städte und Gemeinden dem Trenn-Erlass in Nordrhein-Westfalen zurzeit außerordentlich kritisch gegenüberstehen. Der Städte- und Gemeindebund NRW sowie die anwesenden 150 Städte und Gemeinden haben deutlich gemacht, dass und zunächst einmal geprüft werden muss, welche kostengünstigen Möglichkeiten der Regenwasserbehandlung überhaupt bestehen. Zum anderen ist durch den Städte- und Gemeindebund NRW auch deutlich herausgearbeitet worden, dass erwartet wird, dass die Regenwasserbehandlung in allen Bundesländern in Deutschland gleichmäßig abgearbeitet wird, zumal der Bundesverordnungsgeber in der Abwasserverordnung des Bundes keine Vorgaben für die Regenwasserbehandlung bislang festgelegt hat. Ebenso seien aus einer im Januar 2006 gegründeten Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Frage der künftigen Regenwasserbehandlung noch keine Ergebnisse dahin bekannt sind, wie mit dem Thema der Regenwasserbehandlung in Anbetracht der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgegangen werden soll. Der StGB NRW hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass Maßnahmeprogramme in allen Bundesländern erst bis zum 22.12.2009 aufgestellt sein müssen, so dass auch unter diesem Gesichtspunkt noch ausreichend Zeit sei, ein bundeseinheitliches Vorgehen zu erreichen. Es wurde außerdem durch die Städte und Gemeinden die Erwartungshaltung formuliert, dass auch das Land selbst über den Landesbetrieb Straßenbau die Maßgaben des Trenn-Erlasses einhalten muss.
Unabhängig davon zeigte die Veranstaltung auch, dass es mit Blick auf § 53 Abs. 1 b LWG (Vorgabe im Abwasserbeseitigungskonzept Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung zu treffen) angezeigt ist, sich konzeptionell mit der Regenwasserbeseitigung im gesamten Gemeindegebiet auseinander zu setzen und nicht immer nur einzelne Einleitungsstellen zu betrachten. Einvernehmen bestand auch darin, dass bei problematischen Einleitungen Regenwasserbehandlungsmaßnahmen erforderlich sind. Es wurde aber durch den StGB NRW deutlich herausgestellt, dass vielfach zahlreiche Problemstände vorhanden seien. So fehlten den Gemeinden vielfach für Regenklärbecken, Regenrückhaltebecken oder Bodenfilter die Grundstücke, um diese Anlagen zu verwirklichen. Die Alternative könne dann etwa sein, diejenigen Anschlussnehmer an die öffentliche Abwasseranlage (Grundstückseigentümer, Straßenbaulastträger) verursachergerecht aufzufordern, dass Niederschlagswasser von ihren Grundstücken ganz oder teilweise vorzuklären, um eine umweltgerechte Einleitung von Niederschlagswasser in Gewässer zu ermöglichen. Insgesamt zeigte sich auf der Veranstaltung, dass noch viele Fragen offen sind und einer sachgerechten Klärung bedürfen.
Die Geschäftsstelle empfiehlt allen Städten und Gemeinden, die an der Veranstaltung am 15.03.2007 nicht teilnehmen konnten oder keinen Platz mehr gefunden haben, an der Veranstaltung am 16.04.2007 in BEW in Essen teilzunehmen.
Az.: II/2 24-30 qu/ko