Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 511/2021 vom 03.08.2021

Verbesserte öffentliche Kontrolle von EU-Rechtsakten im Umweltbereich

Spätestens seit der Verkündung des Green Deal erlässt die Europäische Union immer neue Rechtsakte mit Umweltbezug und auch solche die bereits verabschiedet sind, werden nun im Licht des Green Deals beurteilt. Doch wer überprüft eigentlich die Europäische Union dahingehend, ob sie in ausreichendem Maße ihren Kontrollpflichten folgt? Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben sich dazu jetzt auf eine Änderung der Aarhus-Verordnung geeinigt.

Das Übereinkommen von Aarhus besteht schon seit 2003 und regelt die Einbeziehung der Öffentlichkeit in Umweltangelegenheiten, basierend auf den drei Pfeilern Zugang zu Informationen, Öffentlichkeitsbeteiligung und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Als die Europäische Union 2006 Vertragspartei des Übereinkommens wurde, erließ sie dazu die Aarhus-Verordnung, die eben diese drei Schwerpunkte regelt. Allerdings wies der Ausschuss für die Einhaltung des Übereinkommens vermehrt auf Probleme hin. Besondere Relevanz erhielt das Thema durch die Verabschiedung des Green Deal im Oktober letzten Jahres, in dem sich die Europäische Union auch dazu verpflichtet, den Zugang von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich zu verwaltungs-rechtlichen und gerichtlichen Überprüfungen auf EU-Ebene zu verbessern. Daher schlug die Europäische Kommission eine Änderung der Aarhus-Verordnung vor, die nach der Einigung von Rat und Parlament nun nur noch offiziell von beiden gebilligt werden muss.

Diese sieht vor allem eine Erweiterung der Möglichkeit vor, Organe der Europäischen Union zu einer einfachen Überprüfung von Rechtsakten aufzufordern. War dies bisher Nichtregierungsorganisationen aus dem Umweltbereich vorbehalten, so können nun auch Einzelpersonen, die die Verletzung ihrer Rechte nachweisen können, sowie Mitglieder der Öffentlichkeit diese Kontrolle anfordern. Bei letzterem muss es sich um eine Gruppe von mindestens 4000 Menschen handeln, die aus mindestens fünf EU-Staaten (je Staat mindestens 250 Personen) kommen und die ihr öffentliches Interesse gemeinsam bekunden. Durch eine solche Stärkung der Zivilgesellschaft soll ein besserer Umweltschutz und wirksamere Klimaschutzmaßnahmen erreicht werden.

Weitere Informationen:

https://ec.europa.eu
https://www.consilium.europa.eu

Az.: 23.0.16-003-001 gr

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