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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 623/1997 vom 20.12.1997
Verbesserung des Schienenpersonennahverkehrs
Das Schienenverkehrsangebot in Nordrhein-Westfalen wird ab dem Sommerfahrplan 1998 ausgeweitet. Die Einführung des Integralen Taktfahrplans bringt den Fahrgästen dichtere Takte und garantierte Bedienungszeiten, mehr Komfort, Reisezeitverkürzungen und sichere Umstiegsmöglichkeiten. Das Land hat kürzlich diese Verkehrsleistung bei der DB AG bestellt (vgl. Mitt.NWStGB vom 5. Dezember, lfd. Nr. 593).
Die Leistungsverbesserung basiert zu einem erheblichen Teil auch auf dem Einsatz neuer Schienenfahrzeuge, mit denen eine Geschwindigkeit bis zu 140 km/h gefahren werden kann. Mit so schnellen Nahverkehrszügen können Fernbahngleise für den Nahverkehr mitbenutzt werden, ohne daß die schnellen ICE/IC-Züge beeinträchtigt werden. Auch für viele Dieselstrecken sind neue, leichtere Triebwagen vorgesehen. Sie bieten den Reisenden einen höheren Komfort und haben eine bessere Beschleunigung. Dadurch können Reisezeiten verringert und besser Anschlußmöglichkeiten geboten werden.
Das Land stellt der Bahn für den Kauf von insgesamt über 200 neuen Fahrzeugen in den kommenden fünf Jahren insgesamt 450 Millionen DM zur Verfügung. Darüber hinaus sind landesweit zunächst 15 kleinere Baumaßnahmen notwendig, um die Beschleunigung erzielen zu können. Dazu gehören u.a. zusätzliche Signale, Aufhöhungen von Bahnsteigen und Maßnahmen zur Erhöhung der Streckengeschwindigkeit.
Az.: III/1 741-50