Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 99/2009 vom 15.01.2009
Verbesserungen für Bezieher von Wohngeld
Das Wohngeld wird ab dem 1. Januar 2009 zum ersten Mal seit sieben Jahren deutlich erhöht. Rund 50 Euro mehr erhalten die Haushalte durchschnittlich pro Monat, der Wohngeldbetrag steigt von bisher 90 auf 140 Euro an. Über 120.000 Haushalte in Nordrhein-Westfalen erhalten nun deutlich höhere Zuschüsse. Damit werden die Wohngeldempfänger von den stark angestiegenen Wohnnebenkosten entlastet. Rund 275 Millionen Euro werden voraussichtlich 2009 allein in Nordrhein-Westfalen als Wohngeld ausgezahlt.
Die Novelle des Wohngeldrechtes sieht erhebliche Verbesserungen für die Wohngeldempfänger vor. Die Einkommensgrenzen wurden um acht Prozent erhöht. Gleichzeitig wurden die Höchstbeträge für Miete und Belastung um zehn Prozent angehoben. Dadurch können in Zukunft mehr Bürger Wohngeldzahlungen erhalten, auch Personen, deren eigenes Einkommen durch SGB II-Leistungen aufgestockt wurde. Die absolute Einkommensgrenze liegt ab 1. Januar 2009 für einen Alleinstehenden bei 870 Euro, für einen 4-Personen-Haushalt bei 1.900 Euro monatlich.
Hinzu kommt eine Heizkostenkomponente von pauschal 50 Cent je Quadratmeter Wohn-Richtfläche und Monat. Darüber hinaus wird allen Wohngeldempfängern, die mindestens in einem der Monate Oktober 2008 bis März 2009 Wohngeld erhalten, ein nach der Personenzahl gestaffelter einmaliger zusätzlicher Wohngeldbetrag (100 Euro für 1-Personen-Haushalte, 130 Euro für 2-Personen-Haushalte sowie zusätzlich 25 Euro für jede weitere zum Haushalt rechnende Person) als Ausgleich für erhöhte Energiekosten in der Heizperiode 2008/2009 gezahlt.
Alle Wohngeldempfänger, denen im Jahr 2008 Wohngeld bewilligt wurde und deren Wohngeldbewilligung noch in das Jahr 2009 hineinreicht, erhalten zum 1. Januar 2009 ohne Antrag ein höheres Wohngeld nach neuem Recht. Das Wohngeld wird jedoch erst mit dem nächsten Bescheid rückwirkend berechnet.
Im Internet können im Übrigen der entsprechende Erlass des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 11.12.2008 sowie die ergänzenden Hinweise des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW vom 19.12.2008 unter Bauen und Vergaben / Wohngeld 2009 abgerufen werden.
Az.: II/1 651-20