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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 849/2004 vom 11.11.2004
Verbuchung der Leistungen der Optionskommunen im Bundeshaushalt
Das Statistische Bundesamt hat kurzfristig auf das Schreiben des DStGB und der anderen kommunalen Spitzenverbände reagiert und vorgeschlagen, die Verbuchung der Leistungen der Optionskommunen hinsichtlich der Grundsicherung für Arbeitslose bis auf Weiteres in den kommunalen Haushalten zuzulassen. Es ist davon auszugehen, dass die Länder diesem Vorschlag folgen werden. Damit ist eine zentrale Forderung des DStGB aufgenommen worden.
Das Statistische Bundesamt hatte zunächst in seinem Schreiben vom 18.10.2004 vorgesehen, eine Ausweisung dieser Zahlungsströme ausschließlich im Bundeshaushalt vorzunehmen. Hierbei hätte die Gefahr bestanden, dass unter anderem aufgrund fehlender Transparenz die dadurch entstehenden Belastungen der Optionskommunen nicht vollständig ausgeglichen worden wären. Dies hätte auch möglicherweise eine Erhöhung der Kreisumlage für die kreisangehörigen Kommunen nach sich ziehen können. Das Schreiben des Statistischen Bundesamtes vom 02.11.2004 wird im Folgenden wiedergegeben:
"
in unserem Schreiben vom 18.10.2004 wiesen wir Sie auf die geplante Verbuchungspraxis im Bundeshaushalt hinsichtlich der Leistungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung für Arbeitsuchende hin. Insbesondere ging es dabei um den Nachweis der Leistungen bei Wahrnehmung der Option durch Gemeinden und Kreise.
Mit Schreiben vom 20.10.2004 haben die kommunalen Spitzenverbände ihre davon abweichende Position dargestellt; sie gehen von einer Veranschlagung der Optionsleistungen in den kommunalen Haushalten aus.
Da eine einheitlich aufeinander abgestimmte Position derzeit nicht absehbar, eine Regelung für die Veranschlagung auf Gemeindeebene aber inzwischen sehr dringlich ist, schlagen wir Ihnen vor, die Verbuchung der Leistungen durch die Optionsgemeinden auf der Basis unseres Schreibens vom 23.09.2004 zu regeln, d.h. auch aller Finanzvorgänge bei Wahrnehmung der Option (Arbeitslosengeld II, Leistungen zur Eingliederung von Arbeitsuchenden) auf der kommunalen Ebene zuzulassen.
Entsprechend der Auffassung des Bundesfinanzministeriums wird die amtliche Statistik bei der Erstellung des öffentlichen Gesamthaushalts zur Vermeidung von Doppelzählungen eine entsprechende Bereinigung durchführen.
Falls eine Optionsgemeinde ihre Aufgaben von Institutionen außerhalb ihres Haushaltes durchführen lässt, sollte die Verbuchung der Leistungen wie im o.a. Schreiben der kommunalen Spitzenverbände vorgeschlagen erfolgen (UGr. 694 bzw. 695)."
Az.: IV/1 904-03