Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 95/2007 vom 24.01.2007

Verbundprojekt zu Risikomanagement bei Eigenbetrieben

Eigenbetriebe sind nach § 10 Eigenbetriebsverordnung NW verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten, das es ermöglicht, etwaige Bestand gefährdende Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Zur Risikofrüherkennung gehören insbesondere die Risikoidentifikation, die Risikobewertung, Maßnahmen der Risikobewältigung einschließlich Risikokommunikation, die Risikoüberwachung / Risikobeschreibung und die Dokumentation.

Vor diesem Hintergrund haben sich mehrere Eigenbetriebe entschieden unter der Leitung der WillekePartner Beratungsgesellschaft mbH, Bochum, ein Risikomanagementsystem in einem Verbundprojekt entsprechend der gesetzlichen Anforderungen und IDW Standards aufbauen.

Ziel ist es, mit den Verbundpartnern gemeinsam und kostengünstig die Handlungsfelder herauszuarbeiten und in einem für jeden Teilnehmer individuellen Risikomanagementhandbuch zusammenzufassen. Darüber hinaus soll der praktische Erfahrungsaustausch im Vordergrund stehen. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit allen Teilnehmern erörtert. WillekePartner gibt Handlungsempfehlungen und erstellt für jeden Eigenbetrieb ein individuelles Risikohandbuch, das - sofern gewünscht - von einem Wirtschaftsprüfer auf seine Konformität mit den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NW zertifiziert ist.

Für das Verbundprojekt werden noch weitere Interessenten gesucht. Nähere Auskünfte gibt es per Telefon 0234 96 295 17 / per Fax 0234 96 295 20 oder per E-Mail radetzky@willekepartner.de

Az.: IV/3 815-01

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