Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 548/2002 vom 05.09.2002

Vereinbarung zur Integration von Schwerbehinderten

Als einer der ersten Kreise in der Bundesrepublik hat der Rheinisch-Bergische Kreis eine Integrationsvereinbarung geschlossen. Dieses Papier ist eine Zielvereinbarung, die festlegt, mit welchen Maßnahmen schwerbehinderte Menschen dauerhaft integriert und langfristig weiterbeschäftigt werden können. Außerdem erklärt die Kreisverwaltung darin, daß auch weiterhin die Pflichtquote von derzeit fünf Prozent hinsichtlich der Beschäftigung von Schwerbehinderten erfüllt werden soll.

Einzelheiten sind zu erfahren beim Referat Medien und Öffentlichkeitsarbeit des Rheinisch-Bergischen Kreises (Tel.: 02202/13 23 96 oder E-mail: Info@rbk-online.de).

Az.: III 850

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search