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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 296/2013 vom 25.04.2013
Vereinfachung beim Bildungs- und Teilhabepaket
Der Bundesrat hat einem Gesetz zur Änderung des SGB II zugestimmt, mit dem es zu Erleichterungen bei der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder kommen soll. Das Gesetz geht auf einen Entwurf des Bundesrates zurück, der im Bundestag zwischenzeitlich eine Mehrheit gefunden hat. Mit der Gesetzesänderung wird z.B. ermöglicht, dass in begründeten Ausnahmefällen neben Beiträgen für Sportvereine, Unterrichtsgebühren oder Freizeiten Leistungen des Teilhabepakets auch für die Ausrüstung und ähnliches verwandt werden können.
Bei Klassenausflügen oder Ausflügen von Kindergärten sowie Klassenfahrten können die zuständigen Träger nach Ermessen zu der früher geübten Praxis zurückkehren, diese Bedarfe auch durch Geldleistungen zu decken, insbesondere dann, wenn die Eltern die Beiträge vorab verauslagt haben. Das Gesetz tritt am 1. August 2013 in Kraft. Die Gesetzesänderungen gehen auf Forderungen aus der kommunalen Praxis zurück. Ob eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes zu erreichen ist, bleibt abzuwarten. (Quelle: DStGB Aktuell vom 28.03.2013)
Az.: III/2 810-2