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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 767/2006 vom 23.11.2006
Verfahren zur Sprachstandsfeststellung
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat eine Fachinformation zum Verfahren der Feststellung des Sprachstandes zwei Jahre vor der Einschulung (§ 36 Schulgesetz) herausgegeben. Diese Fachinformation ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Intranetangebot des Städte- und Gemeindebundes NRW unter "Fachinformationen und Service/Schule, Kultur, Sport/Schule/Sprachstandsfeststellung" abzurufen.
Mit der Thematik hat sich auch der Schul-, Kultur- und Sportausschuss des StGB NW in seiner 92. Sitzung am 24. Oktober 2006 in Linnich beschäftigt und hierzu folgenden Beschluss gefasst:
Der Ausschuss hält es für vertretbar, das vom MSW NRW vorgeschlagene Verfahren (zweistufiges Verfahren unter Einbeziehung der Lehrkräfte auf der ersten Stufe des Verfahrens) für die Sprachstandsfeststellung für die Dauer von einem Jahr durchzuführen. Dabei werden die grundsätzlichen Bedenken zurückgestellt, dass es kostengünstigere Verfahrensalternativen gibt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das Land die Mittel für die Sprachförderung deutlich aufstockt.
Nach Ablauf von einem Jahr ist das vom MSW NRW vorgesehene Verfahren zur Sprachstandsfeststellung einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Sollte sich das Verfahren nicht als praxisgerecht erweisen, müssen in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden Korrekturen vorgenommen werden.
Az.: IV/2 211-31