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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 142/2019 vom 28.02.2019
Prüfung der Transaktion zwischen RWE und E.ON
RWE und E.ON haben ihre geplante Transaktion Anfang Februar 2019 bei der EU-Kommission offiziell beantragt. Am 26.02.2019 hat die Kommission die Übernahme der E.ON-Vermögenswerte der Stromerzeugung durch RWE bereits in der 1. Phase des Fusionskontrollverfahrens, dem Vorprüfungsverfahren, genehmigt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass dieser Teil des Deals den wirksamen Wettbewerb auf den Märkten für Stromerzeugung und -großhandel nicht behindern dürfte. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der Europäischen Kommission.
Die Genehmigung betrifft allerdings nicht den umgekehrten, für die Kommunen interessanteren Fall der Übernahme der Innogy SE durch E.ON. Für diesen Teil des Geschäfts dauert die erste Phase (Vorprüfungsverfahren) bis zum 07.03.2019. Die Kommission hat in den letzten Wochen umfangreiche Fragebögen an Energieversorgungsunternehmen verschickt. Wir gehen davon aus, dass es dann zu einer vertieften Prüfung im Hauptprüfungsverfahren kommen wird, das mindestens 3 Monate dauern wird. Wir rechnen mit einer Entscheidung der Kommission für diesen Teil des Deals im 3. Quartal 2019. Soweit bekannt soll das deutsche Geschäft von Innogy in einer Regionalgesellschaft zusammengefasst werden. Diese wird die Aufgaben Breitband, Konzessionen, Smart City und Stadtwerkebeteiligungen übernehmen und damit Ansprechpartner für die Kommunen sein. Netzbetreiber soll die Westnetz GmbH bleiben.
Az.: 28.6.1-002/016 we