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StGB NRW-Mitteilung 536/2011 vom 04.11.2011
Verfahrensvereinfachung beim Bildungspaket
Der Runde Tisch mit Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ist am 02.11.2011 erneut zusammen gekommen, um sich über die Inanspruchnahme des Bildungspaketes auszutauschen. Der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Städtetag berichteten über deutlich gestiegene Antragszahlen in den Kommunen.
Seit dem letzten Treffen des Gremiums am 28. Juni ist die durchschnittliche Antragsquote nach Umfragen des Landkreistages und des Städtetages von 29 auf rund 45 Prozent gestiegen. Die Runde verständigte sich auf weitere Vereinfachungen beim Antragsverfahren:
- Mit einem sogenannten Globalantrag kann beim regelmäßigen Routinebesuch der arbeitslosen Eltern im Jobcenter per Ankreuzer der allgemeine Anspruch der bedürftigen Kinder auf das Bildungspaket festgehalten werden. Wird später eine konkrete Leistung wie Kosten für Mittagessen in Schule und Kita oder der Beitrag für den Sportverein abgerufen, so kann das Geld erstattet werden.
- Zudem sollen Eltern, die aufgrund der Anlaufschwierigkeiten in den Verwaltungen in finanzielle Vorleistung für ihre Kinder gegangen sind, ausnahmsweise nachträglich Geld erstattet bekommen, wenn sie selber alles in ihrem Verantwortungsbereich liegende getan haben.
Az.: III 810-2-2