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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 514/2008 vom 31.07.2008
Verfassungsbeschwerde gegen das AG-SGB II
Der Kreis Aachen hat der Geschäftsstelle mitgeteilt, dass die Städte Aachen, Essen, Remscheid und Wuppertal sowie die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis, Unna und Aachen zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde gegen das AG-SGB II erhoben haben, welches die Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben auf die Kreise und kreisfreien Städte regelt. In ihrer Mitteilung betonen die Beschwerdeführer ausdrücklich, dass sie mit dem Verfassungsbeschwerdeverfahren nicht das zweistufige Verfahren der Verteilung der Landesersparnis angreifen wollen, auch wenn dieses gegenüber dem bis 2006 geltende Verteilverfahren mit finanziellen Verlusten für die betroffenen Kommunen verbunden sei.
Hintergrund der Verfassungsbeschwerde sei vielmehr die unsolide Datenbasis insbesondere der Anlage A zu § 7 AG-SGB II. Aufgrund der unterschiedlichen Basisdaten erhielten einzelne kommunale Träger einen ungerechtfertigterweise höheren Anteil an den insgesamt zur Verfügung stehenden Zuweisungen des Landes als ihnen auf der Grundlage einheitlicher Entlastungsdaten zustünde.
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens wird die Geschäftsstelle informieren.
Az.: IV 972-02/3