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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 20/2012 vom 06.01.2012
Verfassungsbeschwerde gegen das GFG 2011
Der StGB NRW hatte wiederholt darüber berichtet, dass eine Reihe von Mitgliedstädten und ?gemeinden eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 vorbereitet haben. Es soll dabei sowohl der vertikale Finanzausgleich als auch der horizontale Finanzausgleich Gegenstand der Verfassungsbeschwerde sein. Vor dem Hintergrund des Urteils des Verfassungsgerichtshofs vom 19.07.2011 zu der Verfassungsbeschwerde des Kreises Recklinghausen und seiner kreisangehörigen Städte zum GFG 2008 soll das neue Verfassungsbeschwerdeverfahren beim horizontalen Finanzausgleich schwerpunktmäßig darauf abstellen, dem Gericht systematische Verteilungsfehler nachvollziehbar aufzuzeigen und dabei zugleich zu belegen, dass dem Gesetzgeber schon während des Gesetzgebungsverfahrens eine sachgerechtere und bessere Lösung hätte bewusst sein können.
Mit dem Verfahren ist die Rechtsanwaltskanzlei Wolter & Hoppenberg aus Hamm betraut worden. Die finanzwissenschaftliche Begleitung hat Prof. Dr. Ingolf Deubel übernommen. Die Verfassungsbeschwerde ist nunmehr am 23.12.2011 durch insgesamt 45 Kommunen eingelegt worden. Das Verfahren hat das Aktenzeichen VerfGH 14/11. Über die weiteren Entwicklungen wird der StGB NRW berichten.
Az.: IV/1 902-01/1