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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 186/2015 vom 17.03.2015
Verfassungsbeschwerde gegen Solidaritätsumlage
In dem anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Zweite Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes (Az.: VerfGH 34/14), mit dem die von den nachhaltig abundanten Städte und Gemeinden zu zahlende Solidaritätsumlage verfassungsrechtlich geprüft werden soll, hat der nordrhein-westfälische Landtag gegenüber dem Verfassungsgerichtshof NRW erklärt, eine eigene Stellungnahme in dem Verfahren abgeben zu wollen. Die Abgabe einer eigenen Stellungnahme ist in den letzten Jahren unüblich gewesen. In der Vergangenheit hat der Landtag NRW bei kommunalen Verfassungsbeschwerden in der Regel davon abgesehen, eine eigene Stellungnahme abzugeben und insoweit auf die jeweilige Stellungnahme der Landesregierung verwiesen.
Außerdem sind wir darüber informiert worden, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen in dem Rechtsstreit durch Herrn Professor Dr. Prof. Stefan Korioth, ordentlicher Universitätsprofessor der Ludwig-Maximilian-Universität München, Lehrstuhl für öffentliches Recht, vertreten lassen wird. Professor Korioth hat für die Landesregierung eine Verlängerung der ursprünglich auf den 31.03.2015 gesetzten Frist zur Stellungnahme beantragt, der Verfassungsgerichtshof hat diese Frist antragsgemäß bis zum 30.09.2015 verlängert. Professor Korioth hat mitteilen lassen, dass die Landesregierung beabsichtigt, ein finanzwissenschaftliches Gutachten zu der Verfassungsbeschwerde in Auftrag zu geben. Das Verfahren wird demnach bis Herbst d. J. keinen weiteren Fortgang nehmen.
Az.: IV/1 940-01