Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 433/2016 vom 30.05.2016

VerfGH Koblenz zum Stationierungsansatz im Landesfinanzausgleichsgesetz

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Regelung im Landesfinanzausgleichsgesetz, wonach Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs Zuweisungen für besondere Belastungen durch die Stationierung ausländischer Streitkräfte erhalten (sogenannter „Stationierungsansatz“), verfassungskonform ist. Es sei nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber die Höhe des Stationierungsansatzes in Anlehnung an die Zahl der nicht kasernierten Soldaten sowie der Zivil- und Familienangehörigen der Streitkräfte bemesse. Eine Einbeziehung der kasernierten Soldaten der ausländischen Streitkräfte sei verfassungsrechtlich nicht geboten.

Die Pressemitteilung Nr. 10/2016 des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ist abrufbar unter http://www2.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof über Startseite > Gerichte > Verfassungsgerichtshof > Pressemitteilungen > Pressemitteilung Nr. 10/2016. Die Entscheidung steht den StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Kommunaler Finanzausgleich > Finanzausgleich allgemein > Bedarfszuweisungen zur Verfügung.

Az.: 41.1.4-002/001 mu

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