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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 346/2008 vom 19.05.2008
Vergabe von Buslinien an Stadtwerke
Die Vergabe von innerstädtischen Buslinien ab 2008 bis 2015 an die Stadtverkehrsgesellschaft Bad Salzuflen GmbH (SVG) durch die Bezirksregierung Detmold ist rechtmäßig. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Minden entschieden.
Die zuständige 7. Kammer wies damit die Klage eines Konkurrenten, eines privaten Busunternehmens aus Bad Salzuflen, ab. Dieser hatte gegen die der SVG erteilten Genehmigungen im Wesentlichen mit der Begründung geklagt, dass die Genehmigungen von der Bezirksregierung Detmold im Rahmen eines falschen Verfahrens erteilt worden seien. Es handele sich nämlich bei den betroffenen Buslinien entgegen der Auffassung der Bezirksregierung nicht um einen eigenwirtschaftlichen Verkehr im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes, sondern um einen gemeinwirtschaftlichen Verkehr mit der Folge, dass allgemein hätte ausgeschrieben werden müssen.
Dieser Auffassung folgte die 7. Kammer nicht: Das Genehmigungsverfahren sei hier zutreffend gewählt worden. Die Eigenwirtschaftlichkeit werde insbesondere nicht dadurch beeinträchtigt, dass die Stadtwerke oder die SVG evtl. Zuschüsse der Stadt erhielten. Dies begründete die Kammer mit einer grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus Oktober 2006. Gegen das Urteil kann die Klägerin die Zulassung der Berufung beantragen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.
Urteil vom 14.05.2008 - 7 K 1745/07 -; nicht rechtskräftig.
Az.: III/1 441-10