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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 708/2020 vom 17.11.2020
Vergabe von Frequenzen im Bereich 450
Die Bundesnetzagentur hat am 16.11.2020 im Benehmen mit seinem Beirat entschieden, die 450 MHz-Frequenzen vorrangig für kritische Infrastrukturen der Energie- und Wasserwirtschaft bereitzustellen. Laut dem Präsidenten der Bundesnetzagentur sollen damit die Weichen für die Digitalisierung der Energie- und Verkehrswende gestellt werden. Auch der Beirat der Bundesnetzagentur hatte sich dafür ausgesprochen, der Energiewirtschaft eine Kommunikationslösung auf Basis der 450 MHz-Funktechnik zur Verfügung zu stellen. Mit der Vergabeentscheidung ist der Weg für die Energie- und Verkehrswende geebnet. Gleichzeitig hat die Behörde auch die sicherheitspolitischen Belange in den Blick genommen. So wurden zum einen die zeitlich und räumlich eingeschränkten Bedarfe der Bundeswehr in der Entscheidung berücksichtigt. Zum anderen wurde auch den Interessen der Behörden und Organisationen (BOS) mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Rechnung getragen. Soweit die 450 MHz-Frequenzen nicht für Anwendungen kritischer Infrastrukturen eingesetzt werden, sind Datenübertragungskapazitäten für sicherheitsrelevante Nutzungen der BOS bereitzustellen. Den Belangen der BOS wurde bereits bei der Widmung der 700 MHz-Frequenzen Rechnung getragen. Die Bedarfe der BOS sollen auch in der zu erarbeitenden Gesamtstrategie gewürdigt werden. Hierzu hatte die Bundesnetzagentur bereits im August einen Frequenzkompass veröffentlicht, der Überlegungen zur künftigen Verfügbarkeit von Frequenzen anstellt.
Wie geht es weiter?
Die Frequenzen werden zur bundesweiten Nutzung in einem Ausschreibungsverfahren vergeben. So können Sicherheitsbelange und spezielle Schutzanforderungen der Energie- und Wasserwirtschaft bei der Auswahl des Zuteilungsinhabers besser berücksichtigt werden. Mit der Veröffentlichung der Vergabeentscheidung ist jetzt das Ausschreibungsverfahren eröffnet. Interessierte Unternehmen können bis zum 18. Dezember 2020 ihre Bewerbungen einreichen. Die Auswahl des Bewerbers erfolgt in einem objektiven und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren. Für die Zuteilung der Frequenzen hat der erfolgreiche Bewerber eine Zuteilungsgebühr in Höhe von rund 113 Mio. Euro zu zahlen. Eine entsprechende Gebührenverordnung wird in Kürze erlassen. Die Zahlungsmodalitäten sehen auch die Möglichkeit von Ratenzahlungen vor.
Bewertung
Die kommunalen Spitzenverbände haben dafür plädiert, die Frequenzen gleichrangig für Anwendungen der BOS und Betreiber kritischer Infrastrukturen einzusetzen. Insofern ist es zu begrüßen, dass die Nutzung der BOS grundsätzlich ermöglicht wird, auch wenn diese nunmehr nachrangig ausgestaltet wurde. Damit bleibt die Nutzungsmöglichkeit für die Polizei sowie die Feuerwehr dem Grunde nach bestehen. Mit Blick auf die Energiewende bzw. den Klimaschutz ist die Vergabe an die Energie- und Wasserwirtschaft sachgerecht und steht im Interesse der kommunalen Unternehmen. Erforderlich ist, dass hierbei eine partnerschaftliche Kooperation erfolgt, in der jede Seite von dem Know-how des anderen Partners profitiert. Denn das Thema Energiewende, welches die Energiewirtschaft mit der Nutzung schwerpunktmäßig verfolgt, sowie die Sicherherstellung des Rettungsdienstes, welches die BOS verfolgt, sind für die Kommunen gleichermaßen von elementarer Bedeutung.
Az.: 28.6.1-002/004 we