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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 694/2007 vom 25.09.2007
Vergabepflicht bei Grundstücksgeschäften
Nach dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 13.06.2007 (vgl. Mitteilung 571/2007) zur Vergabepflicht städtebaulicher Entwicklungsverträge nach einem Investorenwettbewerb hat jetzt die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf am 02.08.2007 (VK-23/2007-B) entschieden, dass auch einfache Grundstücksverkäufe mit Bauverpflichtung der Ausschreibungspflicht unterliegen, wenn der Auftraggeber konkrete Anforderungen an die Bebauung vorgibt. Dazu genügen Vorgaben, die über die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinausgehen. Ein mittelbares Eigeninteresse der Gemeinde an einer geordneten städtebaulichen Entwicklung ist ausreichend, um den öffentlichen Beschaffungszweck zu begründen. Ein eigenes Nutzungsinteresse der Gemeinde ist nicht erforderlich.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Das OLG Düsseldorf wird voraussichtlich im Dezember 2007 über die sofortige Beschwerde entscheiden.
Az.: II 608-00 ke/ko