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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 571/2007 vom 20.08.2007
Vergabepflicht bei Investorenwettbewerb
Nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 13.06.2007 (Verg 2/07) sind auch Investorenwettbewerbe nach Vergaberecht auszuschreiben. Danach unterfallen dem Vergaberecht städtebauliche Entwicklungsverträge nach einem Investorenwettbewerb auch dann, wenn die Gemeinde die Bauwerke nicht selbst nutzt und der Investor kein Entgelt erhält. Unerheblich ist, ob die Gemeinde dabei einen eigenen Beschaffungsbedarf verfolgt. Nach dieser Entscheidung ist vielmehr maßgeblich und zwar unter Verweis auf die neue Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 18.01.2007, C-220/05), dass der Investor die Bauwerke nach den Erfordernissen des öffentlichen Auftraggebers errichtet. Im übrigen liegt der entgeltliche Auftrag dadurch vor, dass der Investor sich mittelbar durch Dritte refinanziert und das Bauwerk vermietet oder verkauft.
Az.: II/1 608-00