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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 781/2020 vom 14.12.2020
Vergaberecht: Rat der Europäischen Union greift DStGB-Forderung nach höheren Schwellenwerten auf
Die unter deutscher Ratspräsidentschaft initiierten und verhandelten Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zum öffentlichen Auftragswesen wurden am 25. November 2020 im schriftlichen Verfahren von den EU-Regierungen einstimmig beschlossen. Der Beschluss ist angesichts COVID-19-Pandemie stark von dem Bestreben geprägt, massive und schnelle öffentlich Investitionen anzustoßen.
Maßgeblicher Inhalt des Beschlusses
Die Ratsschlussfolgerungen fordern unter anderem dazu auf, die Rahmenbedingungen für öffentliche Aufträge auf EU-Ebene gezielt zu optimieren, um die Verfahren des öffentlichen Einkaufs effizienter zu gestalten. Ausdrücklich spricht sich der Rat unter Hinweis auf Art. 92 der Richtlinie 2014/24/EU („Überprüfung) dafür aus, Möglichkeiten zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte zu prüfen. Auch weitere Ausnahmen vom EU-Vergaberecht bei der Beschaffung bestimmter strategischer Güter und Dienstleistungen in Not- und Krisensituationen sollen nach Auffassung des Rats der Europäischen Union untersucht werden.
Ebenso soll ein möglicher Anpassungsbedarf bei den Regelungen zu Rahmenvereinbarungen im Sinne einer Ausweitung der Flexibilität bei der zeitlichen Höchstdauer und den Wertobergrenzen geprüft werden. Grundsätzlich wurde damit ein Diskussionsprozess auf EU-Ebene zur Optimierung der öffentlichen Beschaffung angestoßen.
Anmerkungen
Der Beschluss des Rates der Europäischen Union stimmt mit zentralen Forderungen der kommunalen Spitzenverbände überein, die der deutschen EU-Ratspräsidentschaft übermittelt wurden. Zu begrüßen ist insbesondere, dass der Rat die Forderung zur Erhöhung der EU-Schwellenwerte aufgreift. Als problematisch dürfte sich die Erhöhung der EU-Schwellenwerte wegen der dann nötigen, aber schwierig zu realisierenden Änderung des WTO-Rechtsrahmens (Welthandelsabkommen) erweisen. Die weitere Entwicklung bleibt insoweit abzuwarten.
In den Schlussfolgerungen bekennt sich der Rat zur Förderung einer nachhaltigen und klimafreundlichen Beschaffung, verbunden mit einer Aufforderung an die Kommission, „Leitlinien mit Beispielen für die Umsetzung strategischer Ziele im Rahmen von Vergabeverfahren“ bereitzustellen. Dieser Prozess wird kritisch begleitet werden.
Az.: 21.1.1.2.-004/001 we