Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 165/2016 vom 24.02.2016

Vergaberechtsmodernisierungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Das am 17. und 18.12.2015 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts (VergModG) ist am 23.02.2016 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 203) veröffentlicht worden. Es enthält vor allem den neu gefassten Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und damit die grundlegenden Vorschriften für Vergaben im Oberschwellenbereich.

Nach Art. 3 treten die Verordnungsermächtigungen in §§ 113, 114 Abs. 2 S. 4 GWB am Tag nach der Verkündung, also am 24.02.2016, in Kraft. Die übrigen Regelungen werden erst am 18.04.2016 in Kraft treten. Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 8 können Sie auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (www.bundesgesetzblatt.de) einsehen bzw. zum privaten Gebrauch herunter laden (kostenloser Bürgerzugang). Ein Überblick über die neuen GWB-Normen findet sich in den Schnellbriefen Nr. 307 vom 22.12.2015 und Nr. 222 vom 30.09.2015. Sie sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet abrufbar.

Zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben der EU-Vergaberichtlinien bedarf es weiterer Maßnahmen. Aufgrund des Parlamentsvorbehalts in § 113 GWB hat der Deutsche Bundestag erstmals die Gelegenheit, zu den auf Grundlage des GWB zu erlassenden Vergabeverordnungen (insbesondere VgV, SektVO und Konzessionsvergabeverordnung) zu beschließen. Eine Beschlussfassung des Wirtschaftsausschusses ist für Mittwoch, 24.02.2016, vorgesehen. Das Plenum des Deutschen Bundestages wird sich am Donnerstag, 25.02.2016, mit der Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts beschäftigen. Um ein Inkrafttreten zum 18.04.2016 zu erreichen, müsste die Verordnung am 18.03.2016 vom Bundesrat beschlossen werden.

Az.: 21.1.1.3 005/003

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