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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 48/2008 vom 10.12.2007
Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
Der Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte bleibt umstritten. Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht am 02.05.2007 geklärt, dass die Zivilgerichte zuständig sind. Streitig bleibt aber, ob der Zuschlag im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt oder nur Schadensersatz gewährt werden kann.
Die Landgerichte Frankfurt/Oder und Cottbus gaben im Wege des Primärrechtsschutzes Anträgen auf einstweilige Verfügungen statt. (LG Frankfurt/Oder, 14.11.2007, 13 O 360/07, LG Cottbus, 24.10.2007, 5 O 99/07)
Das Landgericht Potsdam widerspricht diesen Entscheidungen und vertritt die Auffassung, Bieter könnten unterhalb der Schwellenwerte nur Sekundärrechtsschutz in Anspruch nehmen und auf Schadensersatz klagen. (LG Potsdam, 14.11.2007, 5 O 412/07)
Das OLG Brandenburg wird in zweiter Instanz entscheiden müssen. Über das Ergebnis werden wir Sie umgehend informieren. Nordrhein-westfälische Rechtssprechung ist der Geschäftsstelle insoweit bisher nicht bekannt.
Az.: II/1 608-00