Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 206/2020 vom 25.02.2020

Vergabetag der Ingenieurkammer-Bau NRW

Die Ingenieurkammer-Bau NRW führt am 17. März 2020 ihren fünften Vergabetag durch.

Beim diesjährigen Vergabetag steht der Einfluss Europas auf das Vergaberecht im Mittelpunkt der Veranstaltung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 04. Juli 2019 zum Preisrecht nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) und dessen Auswirkungen auf die Vergabe von Ingenieurleistungen.

Das  Urteil wird vorgestellt und die Teilnehmer  werden über den aktuellen Stand der Beratungen zur Neufassung der HOAI informiert. Im Anschluss werden ausgewählten Aspekte der Vergabe behandelt, die angesichts des Urteils des EuGH noch einmal zusätzlich an Bedeutung gewonnen haben: Welche Auskünfte müssen öffentliche Auftraggeber über die Vergabe von Ingenieurleistungen erteilen?  Welche Erfahrungen und Empfehlungen gibt es zu qualitativen Vergabekriterien? Abschließend werden Informationen zur Berechnung der Auftragswerte unter Berücksichtigung europäischen Rechts und zu den Überlegungen zu einem vergaberechtlichen Rügerecht der Kammern vorgestellt.

Der Vergabetag findet von 9:30 Uhr bis 18:00 im Ruhrfestspielhaus, Otto-Burrmeister-Allee 1 in Recklinghausen statt.

Zur Teilnahme an der kostenlosen Veranstaltung sind öffentliche Auftraggeber ebenso angesprochen wie Auftragnehmer. Sie wird mit 6 Fortbildungspunkten anerkannt.

Die Ingenieurkammer-Bau bittet um Anmeldung bis zum 10.03.2020 auf ihrer Homepage: www.ikbaunrw.de/vergabetag . Dort finden Sie auch das Programm der Tagung.

Az.: 21.1.5.3-001/002 gr

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