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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 300/2016 vom 14.04.2016
Vergabeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Die am 29.02.2016 bzw. 18.03.2016 von Bundestag und Bundesrat beschlossene Vergaberechtsmodernisierungsverordnung (Vergabeverordnung) ist am 14.04.2016 im Bundesgesetzblatt Nr. 16 (BGBl. I S. 624) veröffentlicht worden. Sie enthält vor allem die auf Grundlage des GWB zu erlassenden Vergabeverordnungen (insbesondere VgV, SektVO und Konzessionsvergabeverordnung) und komplettiert so die Vergaberechtsreform im Oberschwellenbereich. Wie der Vierte Teil des GWB tritt die Vergabeverordnung nun am 18.04.2016 in Kraft. Zum GWB siehe bereits StGB NRW-Mitteilung 165/2016 vom 24.02.2016.
Das entsprechende Bundesgesetzblatt Nr. 16 können Sie auf den Internetseiten des Bundesgesetzblattes (www.bundesgesetzblatt.de) einsehen bzw. zum privaten Gebrauch herunter laden (kostenloser Bürgerzugang). Weitere Einzelheiten zum Inhalt der Verordnung können den Schnellbriefen 53/2016 vom 19.02.2016 und 28/2016 vom 25.01.2016 entnommen werden. Ein Überblick über die neuen GWB-Normen findet sich in den Schnellbriefen Nr. 307/2015 vom 22.12.2015 und Nr. 222/2015 vom 30.09.2015. Die Schnellbriefe sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im StGB NRW-Internet (Mitgliederbereich) abrufbar.
Az.: 21.1.1.4-004/004