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StGB NRW-Mitteilung 209/2012 vom 29.03.2012
Vergleichbarkeit und Gleichwertigkeit des Abiturs
Die Kultusministerkonferenz hat in der Plenarsitzung am 8./9. März 2012 in Berlin Grundlagen für vergleichbare Abiturprüfungen in Deutschland gelegt. Mit Bildungsstandards in zentralen Fächern, dem Angebot für einen bundesweiten Pool für Abiturprüfungsaufgaben und mit einheitlichen Bewertungskriterien stärke die Kultusministerkonferenz die Vergleichbarkeit der Allgemeinen Hochschulreife in Deutschland.
In einem ersten Schritt sollen im Herbst 2012 die Standards in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch vorgelegt und verabschiedet werden. Mit der Entwicklung der Bildungsstandards für das Abitur in den naturwissenschaftlichen Fächern Biologie, Physik und Chemie werde im Jahr 2013 begonnen.
In einem weiteren Schritt soll das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) Beispielaufgaben für die Abiturprüfung mit einem Erwartungshorizont sowie Bewertungshinweisen entwickeln. Die Länder sollen diesen Prozess unterstützen, indem sie der Aufgabenentwicklungskommission weitere schriftliche Abiturprüfungsaufgaben sowie entsprechende Bewertungsvorgaben übermitteln. Die vom IQB als geeignet befundenen Abituraufgaben werden dann in einem Aufgabenpool eingestellt. Dieser Aufgabenpool soll ab 2013 kontinuierlich aufwachsen und den Ländern als Angebot für den möglichen Einsatz im Abitur 2016/17 zur Verfügung gestellt werden, wenn der erste Schülerjahrgang auf Grundlage der Bildungsstandards das Abitur mache. Das IQB wird bis zur Kultusministerkonferenz am 06.12.2012 weitere Details zur Konzeption sowie zum Zeitplan vorlegen.
Az.: IV/2 211-34