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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 202/2003 vom 21.02.2003
Vergütungssätze der GEMA
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat darauf hingewiesen, daß sich folgende Vergütungssätze geändert haben:
- M-U für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Tongerätewiedergabe
- R für Musikdarbietungen der Wiedergabe von Hörfunksendung und Ladenfunk
- FS für Musikdarbietungen bei der Wiedergabe von Fernsehsendungen
- U-VK für Unterhaltungs- und Tanzmusik mit Musikern
- T für die Wiedergabe von Werken des GEMA-Repertoires bei Filmvorführungen
- W-T1 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires durch Weiterübertragung von Tonträgermusik mittels einer eigenen Verteileranlage, nicht in Hotels, Pensionen, Gasthöfen, Krankenhäuser etc.
Die veränderten Vergütungssätze sind im Internet abrufbar unter www.gema.de unter Kunden/Direktion Außendienst/Tarife.
Az.: IV/2-320-13/6