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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 433/2020 vom 04.06.2020
Verkehrsministerkonferenz fordert Rettungsschirm für ÖPNV
Die krisenbegingt wegbrechenden Fahrgeldeinnahmen bei Verkehrsunternehmen werden bis Jahresende eine Lücke bei der ÖPNV-Finanzierung von etwa 5 Milliarden Euro ergeben. Dies ist das Ergebnis validierter Hochrechnungen der Branche, das auch die Verkehrsministerien der Länder in ihrer Verkehrsministerkonferenz (VMK) am 14.05.2020 anerkannten. Während sich bei anderen Verkehrsträgern bereits Lösungen abzeichnen und Hilfen zugesagt wurden, wartet der systemrelevante ÖPNV noch auf die dringend benötigte Unterstützung.
Die VMK hat in ihrem neuerlichen Beschluss vom 28.05.2020 die Absicht des Bundes begrüßt, über ein Konjunkturpaket zur Abfederung der finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für die deutsche Wirtschaft zu beraten. In diesem Zusammenhang soll auch der Verkehrssektor unterstützt werden. Die Verkehrsminister der Länder plädieren hierbei für eine angemessene Berücksichtigung des ÖPNV, der aufgrund der krisenbedingten Fahrgastausfälle Verluste von etwa 5 Milliarden Euro alleine im Jahr 2020 erleiden wird.
Betont wird zudem, dass die vorhandenen und zuletzt im Zuge des Klimaprogramms der Bundesregierung erhöhten Regionalisierungsmittel bereits gebunden sind und somit nicht für einen ÖPNV-Rettungsschirm eingesetzt werden können. Vielmehr bedarf es eines zusätzlichen Ausgleichs der Defizite im Rahmen des Konjunkturpaketes. Konkret fordern die Länder den Bund auf, sich mit 2,5 Milliarden Euro an dem ÖPNV-Rettungsschirm zu beteiligen und hierzu die Gespräche mit den Ländern über eine faire Lastenverteilung abzuschließen.
Anmerkung der Geschäftsstelle
Ob in der Stadt oder auf dem Land, ÖPNV ist Daseinsvorsorge und kann ohne die Sicherstellung der Liquidität bei den Verkehrsunternehmen diese Funktion nicht erfüllen. In die Diskussion um eine faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern kommt mit dem neuen VMK-Beschluss vom 28.05.2020 nun endlich Bewegung. Auch die Verkehrsunternehmen und kommunalen Eigentümer kommen ihrer Verpflichtung nach, indem Angebote aufrechterhalten und Hygienemaßnahmen umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund der Hygiene- und Abstandsregelungen, zur Erreichung der Klimaziele und der Bedeutung eines guten Nahverkehrs für eine konjunkturelle Erholung müssen die Angebote bei Bus und Bahn, wie vielerorts geplant, weiter ausgebaut anstatt zurückgefahren werden. Ebenso sind außerordentliche Fahrpreiserhöhungen vor dem Hintergrund der gemeinsamen Ziele von Bund, Ländern und Kommunen zu vermeiden. Daher braucht der ÖPNV zusätzliche Mittel zum Ausgleich der krisenbedingten Verluste.
Az.: 33.3.3-001/005