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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 399/1999 vom 20.06.1999
Verkehrsministerkonferenz zu Bahnanlagen
Die Verkehrsministerkonferenz hat am 21./22. April d.J. in Frankfurt zu der Frage der Bahnanlagen in der kommunalen Entwicklung folgende zusammengefaßt dargestellten Beschlüsse gefaßt:
Zuwendungsfähigkeit von Investitionen in Bahnhofsanlagen
Die VMK gibt ihrer Hoffnung Ausdruck, daß die Investitionen in Bahnhofsanlagen auch nach der Ausgliederung der DB Station und Service AG seit dem 01.01.1999 weiterhin förderfähig nach BSchwAG bleibt.
Verfahren bei der Veräußerung von Grundstücken der DB AG und des Bundeseisenbahnvermögens
Die VMK stellt fest, daß bei der Übertragung von Liegenschaften durch die Eisenbahnimmobilienmanagement GmbH (EIM) und die DB Immobiliengesellschaft mbH (DB Imm) weiter erheblicher Schwierigkeiten auftreten. Sie bittet den Bund deshalb, darauf hinzuwirken, daß beim Verkauf von Immobilien durch die EIM oder die DB IMM die planerischen Ziele der Kommunen in jedem Einzelfall beachtet werden und eine enge Abstimmung sowie frühzeitige Einbindung der Kommunen erfolgt. Sie bittet den Bund weiter darauf hinzuwirken, daß bei entsprechenden Anträgen von kommunaler Seite die Entbehrlichkeitsprüfungen der DB AG und Vertragsangebote innerhalb einer Frist von höchstens 6 Monaten erfolgen. Die VMK fordert den Bund auch auf, die EIM von der Verpflichtung zu entbinden, Immobilien nur gegen Höchstgebote zu verkaufen. Sie regt statt dessen an, daß als Verkaufsgrundlage die vom jeweiligen Gutachterausschuß bzw. in der Bodenrichtwertkarte festgelegten Preise herangezogen werden.
Veräußerung von Grundstücken der DB AG und des Bundeseisenbahnvermögens
Die VMK stellt fest, daß Bahnsteiganlagen, Ladestraßen und andere Flächen, die der Durchführung des Schienengüter- und -personenverkehrs dienen, zu den Eisenbahninfrastruktureinrichtungen im Sinne des AEG zählen, da Eisenbahnstrecken ohne die genannten Anlagen nicht betrieben werden können. Eine Abgabe oder Veräußerung der vorgenannten Anlagen an Dritte darf nur im Zusammenhang mit der Stillegung von Schienenstrecken erfolgen.
Der NWStGB hat durch den Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik bereits 1996 Empfehlungen für die Städte und Gemeinden im Umgang mit der DB AG und ihren Liegenschaften erarbeitet. Diese Empfehlungen sind in der Geschäftsstelle abrufbar.
Az.: III/1 645-00