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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 271/1998 vom 20.05.1998
Verkehrsministerkonferenz zur Situation im Bundesfernstraßenbau
In ihrer Sitzung am 16./17.4.1998 in Magdeburg hat die Verkehrsministerkonferenz festgestellt, daß die Finanzierung der notwendigen Bundesfernstraßeninvestitionen durch den Bund nicht ausreicht. Es fehlen nach Auffassung der Konferenz ca. 4 Mrd. DM, 3 Mrd. im Investitionsbereich, eine 1 Mrd. DM für Unterhaltung und Erneuerung. Die VMK stellt weiter fest, daß das Bundesverkehrsministerium trotz Aufforderung keine substantiellen Vorschläge zur unverzüglichen Behebung des Investitionsstaus gemacht hat.
Ferner hat sich die Verkehrsministerkonferenz gegen die Behauptung des Bundesverkehrsministeriums gewandt, derzufolge der zunehmende Verkehr auf den Bundesfernstraßen seine Ursache in einer Vernachlässigung der den Bundesfernstraßen nachgeordneten Straßennetzen habe. Sie bemerkt in diesem Zusammenhang, daß die Länder wie bisher auf ein strenges Kostenmanagement achten werden. Allerdings hätten die steigenden Aufwendungen im Planungsvollzug ihre Ursache in den zunehmenden Anforderungen europa-, bundes- und landesrechtlicher Vorgaben.
Seitens der Geschäftsstellte wird in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des NWStGB-Präsidiums vom 24.3.1998 zur Erhaltung des kommunalen Straßennetzes hingewiesen. Das Präsidium hat darin die Notwendigkeit einer funktionsorientierten Erhaltung des kommunalen Straßennetzes unterstrichen und empfohlen, bei Maßnahmen zur Erhaltung der Straßen auf deren jeweilige Funktion im Netz abzustellen und vor dem Hintergrund knapper finanzieller Ressourcen eine Straßenausstattung zu verfolgen, die sich bei den technischen Merkmalen der Straßen unter Berücksichtigung ihrer voraussichtlichen Lebensdauer auf das unter Verkehrssicherungsaspekten Erforderliche beschränkt.
Der Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik des NWStGB hat in seiner Sitzung am 29.4.1998 eine Arbeitsgruppe beauftragt, auf der Grundlage des Präsidiumsbeschlusses den Mitgliedstädten und -gemeinden Hinweise zur Erhaltung des kommunalen Straßennetzes zu geben.
Az.: III 640 - 10