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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 634/2016 vom 22.09.2016
Verkehrssicherheit bei Fahrradstraßen und geöffneten Einbahnstraßen
Fahrradstraßen und für den Radverkehr in Gegenrichtung geöffnete Einbahnstraßen gehören mittlerweile zum Standardrepertoire der deutschen Radverkehrsplanung. Die Unfallforschung der Versicherer hat zur Verkehrssicherheit beider Infrastrukturelemente ein Forschungsprojekt durchgeführt. Dazu wurden neben einer bundesweiten Online-Befragung umfassende Unfalluntersuchungen, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen der Verkehrsteilnehmer durchgeführt und daraus Empfehlungen für deren verkehrssichere Gestaltung abgeleitet.
Fahrradstraßen sind bundesweit im Einsatz und die Einschätzung der Sicherheit durch die Kommunen sei überwiegend positiv, was auch die durchgeführten Unfallanalysen grundsätzlich bestätigen würden. Unfälle in Fahrradstraßen würden verhältnismäßig selten geschehen und seien im Vergleich mit dem gesamten innerörtlichen Unfallgeschehen im Radverkehr weniger schwer.
Die Untersuchung zu geöffneten Einbahnstraßen zeige, dass diese grundsätzlich sehr sicher sind. Bei der Freigabe des Radfahrens in Gegenrichtung sei jedoch auf die Einhaltung der Vorgaben zur Öffnung von Einbahnstraßen gemäß VwV-StVO und den RASt 06 zu achten. Ausführliche Informationen finden sich im Internet unter dem Link https://udv.de/de/strasse/stadtstrassen/wege-fuer-radfahrer/fahrradstrassen-und-einbahnstrassen .
Az.: 33.1.4.003/002