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Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 82/2017 vom 07.12.2016
Verkehrssicherheit in Fahrradstraßen
Fahrradstraßen sind grundsätzlich sicher und sinnvoll — wenn wichtige Rahmenbedingungen eingehalten werden. Dazu gehört, dass der motorisierte Durchgangsverkehr möglichst unterbunden wird, bestimmte Fahrbahnbreiten eingehalten werden und eine durchgehend einheitliche Vorfahrtregelung für den Radverkehr eingerichtet wird.
Zu diesem Schluss kommt die Unfallforschung der Versicherer (UDV), die Fahrradstraßen in einem Forschungsprojekt untersucht hat. Dazu wurden neben einer bundesweiten Online-Befragung umfassende Unfalluntersuchungen, Verhaltensbeobachtungen und Befragungen der Verkehrsteilnehmer durchgeführt. Daraus haben die Experten Empfehlungen für die verkehrssichere Gestaltung von Fahrradstraßen abgeleitet.
Unfälle in Fahrradstraßen geschehen verhältnismäßig selten, unterscheiden sich aber in ihrem Unfallgeschehen nicht wesentlich von vergleichbaren Nebenstraßen in Tempo-30-Zonen. Dennoch haben die Unfallforscher Verbesserungsmöglichkeiten ausgemacht:
- Die Fahrradstraßen dienen primär dem Radverkehr, höchstens Anlieger sollten auch mit anderen Fahrzeugen hier einfahren dürfen. Durchgangsverkehr sollte unterbunden, die Ein- beziehungsweise Durchfahrtsverbote sollten konsequent überwacht werden.
- Um das Begegnen von jeweils zwei nebeneinander fahrenden Radfahrern sicher zu ermöglichen, sollte die Fahrgasse von Fahrradstraßen vier Meter zuzüglich Sicherheitsabständen zu parkenden Fahrzeugen (beim Längsparken 0,75 Meter) betragen. In diesem Fall sind auch ausreichend Sicherheitsabstände zum Überholen eines Radfahrers oder zum Begegnen eines Radfahrers mit einem Pkw vorhanden.
- Sofern Kraftfahrzeugverkehr zugelassen ist, ist von größeren Fahrgassenbreiten wegen möglicher überhöhter Geschwindigkeit und kritischen Überholvorgängen abzusehen.
- Fahrradstraßen sollten über den gesamten Streckenzug möglichst einheitlich gestaltet sein. Die Fahrradstraße sollte an den Knotenpunkten möglichst Vorfahrt erhalten.
Weitergehende Informationen der UDV sind im Internet unter www.gdv.de/2016/10/durchgangsverkehr-in-fahrradstrassen-unterbinden/ abrufbar.
Az.: 33.1.2-002/001