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StGB NRW-Mitteilung 166/2023 vom 13.03.2023
Verkehrssicherungspflicht für Dorfteiche - strafrechtliche Konsequenzen; Schnellbrief 60/2020 – weitere Verfahrensentwicklung
Mit Schnellbrief Nr. 60/2020 hatte die Geschäftsstelle über eine Entscheidung des Amtsgerichts Schwalmstadt informiert. Konkret ging es um die strafrechtliche Aufarbeitung eines nicht ordnungsgemäß gesicherten Teichs. In der Berufungsinstanz (Landgericht Marburg, Az. 8 Ns - 4 Js 12490/16; kommunal.de/dorfteich-landgericht-verurteilt-buergermeister) wurde die Strafe zu Lasten des damaligen Bürgermeisters erhöht. Der Bürgermeister sei nach Ansicht des Gerichts im Rahmen der Sicherungspflicht dafür verantwortlich gewesen, dass in den Liegenschaften seiner Gemeinde keine Unbeteiligten zu Schaden hätten kommen dürfen. Der Bürgermeister sei verantwortlich gewesen, die Kinder vor dem Dorfteich zu schützen, die sich selbst nicht hätten schützen können.
Auch wenn es im Hinblick auf die konkreten Rettungsmöglichkeiten aufgrund der Steilheit des Ufers doch schon ein recht außergewöhnlicher Fall war, wird doch deutlich, dass die Sicherheitslage von solchen oder ähnlichen Anlagen im Einzelfall stets gut geprüft werden muss. Eine entsprechende Dokumentation ist wichtig. Gefahrvermeidung und Gefahrenhinweise sind dabei von besonderer Bedeutung. Insofern hat sich die damalige Einschätzung im Schnellbrief nicht geändert.
Az.: 11.2-001