Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 650/2020 vom 27.10.2020
Verkündung der Entschädigungsverordnung NRW
Die Vierte Verordnung zur Änderung der Entschädigungsverordnung wurde am 21.10.2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 49 (https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18813&ver=8&val=18813&sg=0&menu=1&vd_back=N) veröffentlicht.
Die Verordnung tritt am 01.11.2020 in Kraft.
Im Rahmen dieser Änderung ist neben einer prozentualen Anpassung der Entschädigungsleistungen auch eine Regelung zu dem möglichen Sitzungsgeld im Sinne des § 46 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW enthalten.
Az.: 13.0.34-002/006