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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 495/2011 vom 07.10.2011
Verlängerung der Äußerungsfrist für die Albert Ziegler GmbH & Co. KG
Mit Schnellbrief vom 26.09.2011 (142/201) hatten wir unter der dortigen Nr. 3 berichtet, dass die Firma Albert Ziegler GmbH & Co.KG sich bis zum 05.10.2011 erklären kann, ob sie sich an der Finanzierung des Schadensgutachtens beteiligen wird. Diese Frist wurde aufgrund einer Bitte der Firma letztmalig auf den 14.10.2011 verlängert. Die Geschäftsstelle wird sodann berichten.
Az.: 609-90