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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 342/2021 vom 28.06.2021
Verlängerung der Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm
Die Landesregierung hat beschlossen, die Förderung für zusätzliche Schulbusse bis zu den Weihnachtsferien zu verlängern. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat in seiner Sitzung vom 24. Juni 2021 der Erhöhung der dafür bereitgestellten Mittel in Höhe von 33,5 Millionen Euro um weitere 17,8 Millionen Euro zugestimmt. Damit stehen bis Jahresende insgesamt 51,3 Millionen Euro für die Entzerrung der Schülerverkehre zur Verfügung.
Neben der Förderung zusätzlicher Busse werden auch nach den Sommerferien die Kosten für zusätzliche Fahrten mit Bestandsbussen finanziert. Gefördert werden außerdem zusätzliche Fahrten in Kleinbussen zu Förderschulen, wenn in einzelnen Fahrzeugen Förderschüler zum Beispiel aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können oder dürfen. Die Förderrichtlinie zum Schulbusprogramm sieht eine Vollfinanzierung der Mehrausgaben vor. Antragsteller können die Kommunen in ihrer Funktion als Aufgabenträger des ÖPNV oder Schulträger sein. Darüber hinaus können Anträge durch Träger von Ersatzschulen oder die Landschaftsverbände gestellt werden.
Der Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen e. V. (NWO) bietet Unterstützung bei der Suche nach freien Kapazitäten an. Schulträger können sich direkt an den NWO wenden und erhalten von ihm eine aktuelle Liste von Unternehmen mit Linien- und Reisebussen, die verfügbar sind – inklusive Fahrpersonal.
Az.: 42.17-004/004 ha