Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung vom 09.12.2024
Verlängerung der kommunalen Vergabegrundsätze NRW
Der Runderlass „Vergabegrundsätze für Gemeinden nach § 26 der Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen (Kommunale Vergabegrundsätze)“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde nun verlängert bzw. entfristet werden. Die Änderung des Runderlasses ist in der Ausgabe 2024 Nr. 38 im Ministerialblatt des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (MBl. NRW. 2024 S. 1079) und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Az.: 21.1.3.4-002/005