Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 758/2024 vom 13.11.2024
Verlängerung der kommunalen Vergabegrundsätze NRW
Die kommunalen Vergabegrundsätze NRW sind derzeit bis zum 31.12.2024 befristet.
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) hat uns mitgeteilt, dass der Vergabeerlass ohne Änderungen verlängert bzw. entfristet wird.
Az.: 21.1.3.4-002/005