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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 819/2023 vom 05.12.2023
Verlängerung der kommunalen Vergabegrundsätze
Die kommunalen Vergabegrundsätze NRW sind derzeit bis zum 31.12.2023 befristet. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) hat uns mitgeteilt, dass der Vergabeerlass ohne Änderungen bis zum 31.12.2024 verlängert wird.
Az.: 21.1.1.3-002/05