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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 25/2014 vom 10.01.2014
Verlängerung der SEPA-Einführungsfrist
Die Europäische Kommission hat am 9. Januar 2014 einen Vorschlag beschlossen, die SEPA-Verordnung zu verändern, um das Risiko einer möglichen Unterbrechung des Zahlungsverkehrs zu minimieren. Mit der vorgeschlagenen Einführung einer Übergangsfrist von sechs Monaten bis zum 1. August 2014 wird der offizielle SEPA-Stichtag zwar nicht geändert. Die Banken und Zahlungsinstitute könnten mit ihren Kunden aber vereinbaren, Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin zu bearbeiten. Hintergrund ist die sehr schleppende SEPA-Einführung, die zum eigentlichen Einführungsstichtag am 1. Februar 2014 nicht mehr erreichbar ist. Ein Inkrafttreten von SEPA zum geplanten Zeitpunkt würde daher ein ernsthaftes Risiko für das Funktionieren des Zahlungsverkehrs darstellen. Eine Verlängerung der Übergangsfrist über den 1. August 2014 hinaus soll es nach Angaben der EU-Kommission nicht geben.
Dieser Vorschlag der EU-Kommission muss noch gesetzgeberisch vom Rat und Parlament der EU beschlossen werden. Da es ungewiss ist, ob dies in dem sehr engen Zeitrahmen bis zum 1. Februar 2014 gelingt, hat die EU-Kommission die EU-Mitgliedstaaten gebeten, für den Fall, dass der Vorschlag am 1. Februar 2014 noch nicht verabschiedet ist, sicherzustellen, dass Banken und Zahlungsdienstleister, die parallel zu SEPA-Zahlungen auch andere Überweisungen weiterhin bearbeiten, dafür nicht bestraft werden. Aus diesem Grund soll der Vorschlag, sofern er von Rat und Parlament erst nach dem 1. Februar 2014 verabschiedet wird, rückwirkend ab dem 31. Januar 2014 gelten.
Az.: IV/1 950-00