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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 100/2023 vom 13.02.2023
Verlängerung der Verordnung zur Sicherheit der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Der Bundesrat hat am 10. Februar 2023 der Verlängerung der Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) zugestimmt. Damit geht die Geltungsdauer der entsprechenden Regierungsverordnung über den 28. Februar 2023 hinaus bis zum 15. April 2023.
Die EnSikuMaV regelt u.a. Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Gebäuden durch Verbot der Beheizung von Gemeinschaftsflächen (§ 5), die Festlegung von Höchsttemperaturen für öffentliche Arbeitsstätten (§ 6), Vorgaben zu Trinkwassererwärmungsanlagen in öffentlichen Nichtwohngebäuden (§ 7) sowie der Beleuchtung öffentlicher Gebäude und Denkmäler (§ 8).
Az.: 28.6.1-002/026