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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 339/2015 vom 13.05.2015
Verlängerung des Härtefallfonds "Alle Kinder essen mit"
Am 5. Mai 2015 hat das NRW-Landeskabinett beschlossen, den seit dem 1. August 2011 geltenden und bis zum 31. Juli 2015 befristeten Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ fortzusetzen und bis zum 31. Juli 2020 zu verstetigen. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW wird in Kürze eine Änderung der Befristungsregelung in der Förderrichtlinie sowie eine redaktionelle Überarbeitung einzelner Vordrucke und Informationsmaterialien vornehmen und über das Internet zur Verfügung stellen. Zudem wird aktuell geprüft, inwieweit aufgrund von veränderten gesetzlichen Regelungen beim Bildungs- und Teilhabepaket künftig auch Hortkinder zum berechtigten Personenkreis des Härtefallfonds gehören werden.
Az.: III 801-3