Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 327/2021 vom 16.06.2021

Verwendungszeitraum von Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen 2019

 

Das Landeskabinett hat am 15. Juni 2021 den Gesetzentwurf zur Neufassung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TinTG) sowie die beabsichtigte Änderung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes beschlossen (vergleiche insoweit die Presseinformation Nr. 455/06/2021 der Landesregierung; https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-schafft-bundesweit-modernstes-integrationsrecht ). Über entsprechende vorhergehende Referentenentwürfe einschließlich der Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände dazu hatte die Geschäftsstelle mit Schnellbrief Nummer 256 vom 29. April 2021 sowie Schnellbrief Nummer 299 vom 19. Mai 2021 informiert. Zugleich hat das Landeskabinett eine beabsichtigte Gesetzesänderung dahingehend beschlossen, dass entsprechend der Forderung des Verbandes der Verwendungszeitraum der für 2019 ausgezahlten Zuweisungen für Integrationsmaßnahmen in Höhe von 432,8 Millionen Euro bis Ende November 2022 verlängert wird. Damit soll eine sachgerechte Mittelverausgabung im Integrationsbereich auch in der Pandemiesituation zu erreicht werden. Die entsprechenden Gesetzesbeschlüsse werden nunmehr dem Landtag zugeleitet. Sobald die Geschäftsstelle diese hat, werden wir darüber per Schnellbrief informieren.

 

 

Az.: 16.0.11-002/001

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