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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 25/2004 vom 12.12.2003
Verlängerung von Straßenbeleuchtungsverträgen
Einige Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen lassen derzeit ihren Straßenbeleuchtungsvertrag mit RWE gutachterlich auf seine Rechtmäßigkeit überprüfen. Das Ergebnis wird im Januar/Februar erwartet. Das Gutachten dürfte für alle Städte und Gemeinden, die mit RWE entsprechende Verträge abgeschlossen haben von Interesse sein. Wir empfehlen, bis zur Vorlage des Gutachtens keine vorzeitige Verlängerung Ihrer Straßenbeleuchtungsverträge zu vereinbaren, da eine Verlängerung bzw. ein Neuabschluss unter Umständen zu einer Verschlechterung der kommunalen Rechtsposition führen könnte. Wir werden Sie über das Ergebnis des Gutachtens informieren, sobald es uns vorliegt.
Az.: IV/3 861-00