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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 57/2022 vom 25.01.2022
Verlängerung des Förderfensters für "Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel"
Mit Mitteilung 662/2021 vom 23.11.2021 haben wir zuletzt über die Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" informiert. Nunmehr hat das Bundesumweltministerium das derzeit (bis 31.01.2022) geöffnete Förderfenster für den Förderschwerpunkt A hinsichtlich der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ auf den 28.2.2022 verlängert. Nach vermehrten Rückmeldungen aus den Beratungsgesprächen des Projektträgers ZUG sowie des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA) soll hiermit insbesondere der Neuartigkeit der Förderrichtlinie und den aktuellen Personalengpässen aufgrund der Omikron-bedingten Entwicklung der Corona-Pandemie Rechnung getragen werden.
Mit der Bearbeitung der Anträge, die vor dem 31.1.2021 (innerhalb der ursprünglichen Frist) eingehen, wurde bereits begonnen. Die eingehenden Anträge werden in Abhängigkeit zu den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses bearbeitet.
Auf der Website der ZUG finden Sie dies bereits angekündigt:
https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/
Az.: 23.1.9-003/003 gr