Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 57/2022 vom 25.01.2022

Verlängerung des Förderfensters für "Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel"

Mit Mitteilung 662/2021 vom 23.11.2021 haben wir zuletzt über die Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" informiert. Nunmehr hat das Bundesumweltministerium das derzeit (bis 31.01.2022) geöffnete Förderfenster für den Förderschwerpunkt A hinsichtlich der Förderrichtlinie „Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ auf den 28.2.2022 verlängert. Nach vermehrten Rückmeldungen aus den Beratungsgesprächen des Projektträgers ZUG sowie des Zentrums KlimaAnpassung (ZKA) soll hiermit insbesondere der Neuartigkeit der Förderrichtlinie und den aktuellen Personalengpässen aufgrund der Omikron-bedingten Entwicklung der Corona-Pandemie Rechnung getragen werden.

Mit der Bearbeitung der Anträge, die vor dem 31.1.2021 (innerhalb der ursprünglichen Frist) eingehen, wurde bereits begonnen. Die eingehenden Anträge werden in Abhängigkeit zu den verfügbaren Haushaltsmitteln sowie unter Berücksichtigung des erheblichen Bundesinteresses bearbeitet.

Auf der Website der ZUG finden Sie dies bereits angekündigt:

https://www.z-u-g.org/aufgaben/foerderung-von-massnahmen-zur-anpassung-an-die-folgen-des-klimawandels/

 

 

Az.: 23.1.9-003/003 gr

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search